I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Ferienhofs (Gastmietvertrag).
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn,
sie werden vom Ferienhof ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsschluss
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Ferienhofs ein Vertrag zustande. Die Unterkünfte dürfen nicht von mehr Personen als angemeldet bewohnt werden.
2. Vertragspartner sind der Ferienhof und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Ferienhof gegenüber als Besteller zusammen mit dem
Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Der Ferienhof ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Ferienwohnungen nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Ferienhofs zu zahlen.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Der Ferienhof ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine Vorauszahlung, eine Anzahlung oder Ähnliches zu verlangen.
5. Über die geleistete Anzahlung erhalten Sie keine gesonderte Bestätigung. Bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung behalten wir uns das Recht vor, die Unterkunft anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Gast die Rücktrittsgebühr zu verlangen.
6. Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser sind, wenn nicht anders vermerkt, im Mietpreis der Ferienwohnungen inbegriffen.
IV. Rücktritt durch den Gast, Stornierung
Der Gast kann jederzeit vor Mietbeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll in seinem Interesse und aus Beweissicherungsgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Tritt er vom Mietvertrag zurück oder tritt er die Reise gar nicht an, so kann der Ferienhof einen angemessenen Ersatz für die Reisevorkehrungen und für dessen Aufwendungen verlangen. Rücktritt vor Mietbeginn bis:
- 3 Monate: keine Stornogebühren
- 3 - 1 Monate: 40% des Mietpreises
- 1 Monat - 1 Woche: 70% des Mietpreises
- In der letzten Woche: 90% des Mietpreises
Ausschlaggebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang im Büro des Ferienhofs. Werden auf Wunsch des Gastes, nach der Buchung des Mietobjektes,
bis zum 3. Monat vor Mietbeginn, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung), so wird von uns kein Umbuchungsentgelt berechnet. Umbuchungswünsche, die nach
Ablauf der Frist erfolgen (ab dem 3. Monat vor Mietbeginn), können, sofern Ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung mit einer
Bearbeitungsgebühr von 55 € durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
V. Rücktritt durch den Ferienhof
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Ferienhof geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ferienhofs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Ferienhofs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Ferienhof und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Ferienhofs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Ferienhof ausübt.
3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnungen hat der Ferienhof die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Ferienwohnungen sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen. Werden die Ferienwohnungen nicht anderweitig vermietet, so kann der Ferienhof die vertraglich vereinbarte Vergütung
verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Ferienhofs pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zu
zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Ferienhof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Ferienwohnungen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Ferienhofs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Ferienhofs nicht zur festen Buchung im Rahmen einer vom Ferienhof festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass ab diesem Tag ein Gastmietvertrag zustande kommt und die ursprünglich vereinbarte, kostenlose Rücktrittsfrist außer Kraft gesetzt wird.
5. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Ferienhof gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Ferienhof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6. Ferner ist der Ferienhof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom Ferienhof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Gastes oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; - dem Ferienhof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Dienstleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienhofs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ferienhofs zuzurechnen ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
7. Bei berechtigtem Rücktritt des Ferienhofs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
8. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann der Ferienhof unterbinden bzw. den Abbruch verlangen.
VI. An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen. Sollten diese im Gastmietvertrag zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist der Ferienhof verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz auf dem Ferienhof oder in anderen, vergleichbaren Objekten zu bemühen.
2. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Gast ab 16 Uhr, wenn nicht anders vereinbart, des Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder die betreffende Ferienwohnung vorausbezahlt wurde, hat der Ferienhof das Recht, gebuchte Ferienwohnungen nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch gegen den Ferienhof herleiten kann. Ansprüche des Ferienhofs aus Klausel V bleiben von dieser Regelung unberührt.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen dem Ferienhof spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Ferienhof aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Ferienhof kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Reist der Gast mit dem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Gastmietvertrag vorzeitig ab, so ist der Ferienhof berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
Der Ferienhof wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Ferienwohnungen erhalten
hat.
VII. Inventar
Über den Zustand der Ferienwohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/fehlende
Gegenstände lt. den im Inventarverzeichnis angegeben Preisen ersetzt werden. Fehlbestände am Inventar sind vom Gast ohne Verschuldungsnachweis zu ersetzen. Das
Inventarverzeichnis ist in der Informationsmappe der jeweiligen Ferienwohnung zu finden. Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung wie das gesamte Inventar mit größter Sorgfalt zu
behandeln.
VIII. Haftung des Ferienhofs, Verjährung
1. Der Ferienhof haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Ferienhof die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ferienhofs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Ferienhofs beruhen. Einer Pflichtverletzung des Ferienhofs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ferienhofs auftreten, wird der Ferienhof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet der Ferienhof nur bis zum Betrag von derzeit 800 €. Der Ferienhof haftet für einen darüberhinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Mitarbeiter verschuldet wurde.
3. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Ferienhof Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn die Ferienwohnungen oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Ferienhofs zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Ferienhofs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Ferienhof nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Ferienhof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
6. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Der Ferienhof bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach
werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich der Ferienhof nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
IX. Tierhaltung
Tiere sind auf dem Ferienhof nicht erlaubt.
X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastmiete sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Ferienhofs.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Ferienhofs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Ferienhofs.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UNKaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gastmietvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt und wirksam ist.
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